Bei schweren Verkehrsunfällen stehe ich regelmäßig den großen deutschen Versicherungen mit ihren großen Anwaltskanzleien und deren hoch spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten gegenüber. Trotzdem setze ich Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Denn für den Ausgang des Rechtsstreites entscheidend ist oft neben den erforderlichen rechtlichen Fachkenntnissen vor allem das persönliche Engagement und die Zeit, die sich Ihr Anwalt nimmt, Ihren Fall in tatsächlicher Hinsicht ordentlich aufzubereiten. Diese Zeit nehme ich mir für Sie. Und deshalb habe ich Erfolg.
Bei schweren Verkehrsunfällen, Haftpflichtschäden nach sonstigen Unfällen oder Arzthaftungssachen reicht es nicht aus, Verdienstausfallschäden, Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschäden nur der Höhe nach zu verlangen, sondern diese Schadenspositionen sind anhand der einschlägigen Berechnungssysteme detailliert aufzubereiten.
Dieses kostet mich als Anwalt anfänglich viele Stunden und auch meine Mandantschaft sitzt manchmal Tage in meiner Kanzlei und bekommt von mir viele Hausaufgaben. Aber nur mit solch einer arbeitsintensiven Aufbereitung kann man bereits außergerichtlich Versicherungsgesellschaften unter Druck setzen und sich vor Gericht erfolgreich durchsetzen.
Diese Zeit und Arbeit nehme ich mir für meine Mandantschaft. Sofern ich nicht von Anfang an wegen mangelnder Erfolgsaussicht abraten muss, gelingt es mir in den meisten Fällen für meine Klienten sehr erfolgreich tätig zu werden.
Im Rahmen der Anwaltshaftung werde ich nur ausnahmsweise tätig, nämlich wenn ich Anwaltskollegen in Haftung nehme, die unter Missachtung anwaltlicher Sorgfaltspflichten gemäß der obergerichtlichen Rechtsprechung unakzeptable Abfindungsvergleiche mit Versicherungen nach schweren Verkehrsunfällen abgeschlossen haben.
„Wenn man kämpft, kann man verlieren. Wenn man nicht kämpft, hat man schon verloren. Wir haben gewonnen!"
Zitat einer von mir in einem Anwaltshaftungsfall vertretenen Familie