Seit 20 Jahren vertrete ich erfolgreich meine Mandanten mit der Spezialisierung auf Verkehrsunfälle mit Personenschäden, um angemessen hohe Abfindungen durchzusetzen oder Versicherungen für Unfallschäden dauerhaft in die Haftung zu nehmen. (Ihr Wahlrecht).
Mein Spezialgebiet sind Verkehrsunfälle mit einfachen oder schweren Personenschäden. Ich beziffere Ihre Ansprüche, verhandle mit den beteiligten Versicherungen und setze Ihr Recht durch – auch gerichtlich.
Bitte rufen Sie mich zunächst an und schildern Ihr Anliegen. Sollte ich Ihnen ausnahmsweise nicht helfen können erfahren Sie es, bevor Ihnen unnötig hohe Kosten entstehen.