Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.
Bei einer Erstberatung berate ich Sie ausführlich über alle entstehenden Kosten – soweit absehbar - und über die Möglichkeit der Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherungen, die generischen oder öffentliche Hilfestellen. Bei Verkehrsunfällen besteht die Besonderheit, dass ein Anspruch auf Einschaltung eines Rechtsanwaltes besteht, sodass die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung meine Anwaltskosten nach dem tatsächlichen Zahlbetrag zu übernehmen hat.
Ich rechne meine Kosten grundsätzlich auf der gesetzlichen Basis nach den Vorschriften des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes ab. Sollte ich in seltenen Einzelfällen über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende individuelle Stundensätze oder Gebühren erheben, tue ich dies nur nach gemeinsamer vorheriger Besprechung und Erörterung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme
ich für Sie im Regelfall die komplette Korrespondenz mit der Versicherung – Ihre Mitarbeit ist hier nur dann erforderlich, wenn Angaben verlangt werden, die ich selbst nicht machen kann.
Sollte ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, prüfe und berate ich Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten einer Klage, über das entstehende Kostenrisiko und das realistischerweise zu erwartende Ergebnis. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, ob Sie klagen wollen oder nicht.
Für den Fall, dass Sie die Kosten meiner Tätigkeit und ggf. die Prozesskosten nicht selbst aufbringen können, besteht eventuell die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, die bei der zuständigen Stelle (im Falle der Beratungshilfe für meine außergerichtliche Tätigkeit beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes und im Falle der Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht) zu beantragen sind.
Sie finden unter den nachfolgenden Links die entsprechenden Formulare:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/formularserver/beratungshilfe.html
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/formularserver/pkh.html